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Ausbildung, Allgemein

MdB Christmann besucht DLRG

Veröffentlicht: 11.10.2019
Autor: Ruhland Thomas

Im Rahmen der DLRG-Aktion „Abgeordnete zu Gast bei der DLRG“ besuchte uns am 30. September Frau Dr. Anna Christmann, Bundestagsabgeordnete Bündnis90 / Die Grünen, im Leo-Vetter-Bad. Initiator Antonio Cipriano, Vorsitzender des Bezirk Stuttgart, und Frau Ursula Jung, Vizepräsidentin des Landesverband Württemberg waren ebenso anwesend.

Gestartet wurde nach der Vorstellungsrunde mit einem Rundgang im Leo-Vetter-Bad, bei dem die einzelnen Stationen der Schwimmausbildung im Übungsbetrieb beobachtet werden konnten. Von den Schwimmanfängern im Lehrschwimmerbecken bis zum Rettungsschwimmabzeichen in Gold wurden sowohl das erforderliche praktische Können als auch die theoretischen Kenntnisse der  Übungsteilnehmer aufgezeigt wurden. Ebenso wurde die Qualifikation der Übungsleiter und der Badaufsicht erwähnt. Zudem wurden einige organisatorische Themen wie die Einlasskontrolle sowie Mitgliedverwaltung und Finanzierung angesprochen. Ausdrücklich wurde dargestellt, dass sich die DLRG aus den Mitgliedsbeiträgen und den Zuschüssen selbst finanziert und der gesamte Übungs-, Wach– und Rettungsbetrieb nur durch Ehrenamtliche geleistet wird (ca. 264.000 ehrenamtlich geleistete Stunden von über 2.300 Ausbildern in Schwimm- und Rettungsschwimmausbildung).

Im Besprechungszimmer stellte dann Ursula Jung die Struktur der DLRG dar, präsentiert die aktuellen Statistiken zu Mitgliederzahlen aber auch zum Unfallgeschehen und erläuterte die Ziel, die die DLRG im Bezug auf Schwimmfähigkeit der Kinder und Jugendlichen verfolgt.

Während die Kultusministerkonferenz nur Empfehlungen für das Schwimmvermögen der Kinder nach den einzelnen Schulabschnitten gibt, werden die Lernziele in den einzelnen Bundesländern eigenständig festgelegt. Häufig wird das „sichere Schwimmen“ (Jugendschwimmabzeichen Bronze) nicht mit Abschluss der 4. Klasse gefordert. Dies ist allerdings das Ziel der DLRG, um Badeunfälle zu vermeiden.

Aber es fehlt in den Schulen auch an Lehrkräften, die für einen Schwimmunterricht qualifiziert sind. Als Qualifikation ist das Rettungsschwimmabzeichen Bronze erforderlich. Die DLRG schult Lehrer im Rettungsschwimmer Silber, damit diese als Multiplikatoren agieren können. Und den Schulen fehlen Schwimmmöglichkeiten, die über kurze Wege erreichbar sind und eine Wasseraufsicht stellen können.

Die DLRG würde gerne den Schwimmunterricht weiter ausbauen, es fehlt aber der DLRG und anderen Vereinen an Wasserzeiten und Wasserflächen. Viele Schwimmbäder werden geschlossen oder zu Spaß– und Wellnessbad umgebaut. Dadurch gehen den ausbildenden Vereinen zahlreiche Schwimmmöglichkeiten verloren.

Über die Bäderallianz Baden-Württemberg soll für den Erhalt der Bäderstruktur geworben werden.  Hier sollen auch Konzepte für den Um– oder Neubau von Bädern erarbeitet werden. Die DLRG kann hier mit erfolgreichen Konzepten dienlich sein.

In Stuttgart wurden in Zusammenarbeit mit der Bürgerstiftung Flüchtlinge zu Rettungsschwimmer ausgebildet, die die Fachkräfte im Bäderbetrieb unterstützen sollen. Diese Ausbildung wird auch weiterhin angeboten. Grundvoraussetzung für die Auszubildenden ist eine gute Schwimmfähigkeit und das Erlernen der deutschen Sprache, die wichtig für die Kommunikation mit den Badegästen ist.

Neben dem Übungsbetrieb in den Bädern vor Ort leistet die DLRG auch Wachdienste an Badeseen und an der Nord– und Ostsee. Erstaunlich ist, dass es mehr Unfälle an Binnengewässern gibt als an Nord– und Ostsee. Bei letzteren wird schon durch die Kurverwaltung ein Wachdienst durch die DLRG beauftragt. Dies ist an Binnengewässern nicht der Fall. Die DLRG möchte die Wachdienste dort erhöhen und der Attraktivität erhöhen.

In  den Ausschüssen, in den Frau Dr. Christmann aktiv ist, ist der Wert des Ehrenamtes anerkannt. Das Ehrenamt ist eine Stütze der Gesellschaft und wird nicht oft genug wertgeschätzt und die entsprechenden Rahmenbedingungen hierfür geschaffen.

Zum Schluss erläuterte Vizepräsidentin Jung, daß die DLRG zwar zum Rettungsdienst verpflichtet ist, aber nicht die gleiche finanzielle Unterstützung erhält, die anderen Hilfs– und Rettungsorganisation zugesprochen wird.

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