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Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG Bezirk Stuttgart findest du hier .
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Teilen Sie uns bitte Ihre Adresse mit und wir werden Ihnen gerne eine Spendenbescheinigung für Ihre Einkommenssteuerung zukommen lassen, bei einer Spende über 300 Euro.
Spenden und Mitgliedsbeiträge werden ausschließlich und unmittelbar für gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (AO) verwendet.
Dies sind gemäß §2 unserer Satzung insbesondere die Förderung aller Maßnahmen, die der Bekämpfung des Ertrinkungstodes dienen.
Spenden werden als Sonderausgaben innerhalb der jährlichen Steuererklärung abgesetzt. Welche Nachweise dafür nötig sind, hängt von der Höhe des gespendeten Betrages ab.
Liegt dein jährlicher Spendenbetrag unter 300 Euro kannst du deine Spenden ganz einfach mit einem sogenannten vereinfachten Nachweis beim Finanzamt einreichen. Du benötigst in dem Fall keine Spendenbestätigung oder -quittung. Ein Zahlungsbeleg oder die Kopie des Kontoauszuges reichen vollkommen aus.
Trage deine Spenden in der Anlage deiner Steuererklärung als Sonderausgaben ein.
Seit 2017 musst du deine Spendenbestätigung nicht mehr zwingend mit deiner Steuererklärung einreichen. Denn die Belegvorlagepflicht wurde in eine Belegvorhaltepflicht umgewandelt. Es reicht daher, wenn du die Spendenbestätigung aufbewahrst und vorlegst, wenn das Finanzamt dich dazu auffordert. Du bist verpflichtet deine Spendenbestätigung ein Jahr nach Bekanntgabe des Steuerbescheids aufzubewahren. In dieser Zeit kann dich das Finanzamt zur Vorlage auffordern.
Wir von der DLRG senden dir deine Spendenbestätigung unaufgefordert jedes Jahr zu! Als Spender erhältst du nach Geschäftsjahresabschluss, zu Beginn des Folgejahres deine Bestätigung.
Deine Spendenbestätigung kommt, wann du Sie brauchst: Wir fertigen dir die Spendenbestätigung natürlich auch gerne außerhalb des üblichen Turnus an. Benötigst du deine Spendenbestätigung früher, bitten wir dich, uns eine kurze Nachricht an info@bez-stuttgart.dlrg.de zu schreiben.
Auch bei Zuwendungen über 300 Euro trägst du die Spenden bei den Sonderausgaben deiner Steuererklärung ein.
Dein gespendeter Betrag wird vom Einkommen, das du versteuern musst, abgezogen. Du kannst natürlich selbst entscheiden, wie viel du jährlich spenden möchtest, allerdings können maximal 20 Prozent deines Einkommens bei der Steuererklärung als Sonderausgaben geltend gemacht werden.
Ein Beispiel: Bei einem Einkommen in Höhe von 35.000 Euro kannst du Spenden in Höhe von 7.000 Euro von der Steuer als Sonderausgaben absetzen.
Übersteigen deine Spenden in einem Jahr den Höchstbetrag von 20 Prozent deiner Einkünfte, kannst du den überschüssigen Betrag auf das Folgejahr übertragen. Der nicht berücksichtigte Betrag deiner Zuwendungen wird dann im Folgejahr vorgetragen und im Rahmen des Höchstbetrages abgezogen. Man nennt das auch Spendenvortrag. Der Spendenvortrag gilt zeitlich unbegrenzt, das heißt du kannst dies solange fortführen bis dein geleisteter Spendenbetrag verrechnet ist.
Bitte beachte, dass du als alleinstehende Person mit deiner Sonderausgabe den sogenannten Pauschbetrag in Höhe von 36 Euro übersteigen musst. Für Ehepaare und eingetragene Lebenspartner gilt der doppelte Betrag.
Wir haben gute Nachrichten für dich: Oftmals ist dein DLRG-Mitgliedsbeitrag steuerlich absetzbar. Auch hier benötigst du keine Spendenbestätigung. Es reicht der Nachweis über die Zahlung deines Mitgliedsbeitrages. Das Finanzamt kennt eine ausgestelle Quittung beziehungsweise Rechnung bei Barzahlung oder einen Kontoauszug bei Überweisung beziehungsweise Bankeinzug an.
Deinen Mitgliedsbeitrag musst du ebenfalls in der Anlage Sonderausgaben deiner Steuererklärung eintragen, um ihn steuerlich geltend zu machen.
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